Der-Nucki-Koenig.de
IMPESSUM
Marco Bloedorn
Om Rodde 1
51427 Bergisch Gladbach.
Tel.02204-425845
I. Geltungsbereich/Vertragsschluß
1. Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen der Fa. Der-Nucki-Koenig.de, ( nachfolgend:
Verkäufer ) gelten, sofern nicht anderes ausdrücklich vereinbart worden
ist, ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nur mit der schriftlichen Zustimmung
des Verkäufers. <
II. Zustandekommen des Vertrages
1.
- Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
2.
- An einen erteilten
Auftrag ist der Besteller zwei Wochen gebunden. Ein Vertrag kommt aber erst
mit der schriftlichen (auch per e-mail) Bestätigung des Verkäufers
und entsprechend ihrem Inhalt oder durch Lieferung zustande. Der Verkäufer
ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte heranzuziehen.
-
III. Preise
1.
- Die Preise verstehen sich mangels besonderer Vereinbarung inkl. 19% Mehrwertsteuer ab Lager Bergisch Gladbach.
Versandkosten In- und Ausland siehe Versandkostentabelle.
Sonstige vereinbarte Nebenleistungen werden zusätzlich
berechnet.
2.
- Sofern keine
schriftliche Festpreisvereinbarung getroffen worden ist und zwischen Vertragsschluß
und vereinbarter Lieferung der bestellten Gegenstände mehr als vier Monate
liegen, können Preiserhöhungen der Hersteller oder Unterlieferanten
des Verkäufers in entsprechendem Umfang an den Besteller weitergegeben
werden, wenn es sich bei diesem um einen Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb
seines Handelsgewerbes gehört, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen handelt.
Der Besteller
ist in diesem Falle jedoch berechtigt, innerhalb von einer Woche nach Zugang
der Mitteilung über die Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten,
wenn die Preiserhöhung die allgemeinen Preisentwicklung um mehr als 50
% bersteigt.
3.
- Wechsel und
Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Wechselzahlungen müssen
vorher schriftlich vereinbart werden. Diskont- und sonstige Wechselkosten gehen
zu Lasten des Bestellers.
IV. Lieferung und Leistungszeit
1.
- Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart
werden können, sind schriftlich anzugeben.
-
2.
- Lieferfristen
beginnen mit Vertragsschluß, jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung
etwaiger vom Besteller zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben
sowie nicht vor Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist
ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die bestellten Gegenstände an
den Spediteur, Frachtführer oder einen sonst zur Ausführung der Beförderung
bestimmten Dritten übergeben worden sind oder die Versandbereitschaft mitgeteilt
worden ist.
3.
- Werden nachträgliche
Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein
Liefertermin oder eine Lieferfrist erneut zu vereinbaren.
4.
- Wird die Lieferung
durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung sowie andere, für
den Verkäufer unvorhersehbare, außerhalb seines Willens liegende
und nicht von ihm zu vertretende Umstände ganz oder teilweise verzögert,
verändern sich die in Absatz 1 genannten Termine und Fristen um die Dauer
der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Dies gilt auch
wenn die genannten Umstände bei dem Hersteller oder Unterlieferanten des
Verkäufers eintreten und vom Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen
nicht zu vertreten sind.
V. Gefahrübergang
- Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der bestellten Gegenstände
an den Spediteur, Frachtführer oder einen sonst zur Ausführung der
Beförderung bestimmten Dritten auf den Besteller über, und zwar auch
dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen
wie z.B. die Montage oder Installation vor Ort übernommen hat.
2.
- Auf Wunsch
des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch den Verkäufer gegen
Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige
versicherbare Risiken versichert.
3.
- Verzögert
sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten
hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller
über; jedoch ist der Verkäufer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten
des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.
4.
- Der Verkäufer
ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
VI. Zahlungsbedingungen
1.
- Mangels besonderer Vereinbarung und vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen
ist der vereinbarte Kaufpreis sofort bei Lieferung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
2.
- Bestellungen
über Internet können per Überweisung bezahlt werden. Bei Voraus-Überweisungen auf das angegebene
Konto erfolgt die Lieferung nach der Gutschrift. Für Firmen, Kaufleute
oder Personen des öffentlichen Rechts können besondere Zahlungsbedingungen
vereinbart werden.
3.
- Der Verkäufer
behält sich auch im Übrigen vor, die Auftragsabwicklung gegen Nachnahme,
Teilvorauskasse oder totale Vorauskasse vorzunehmen. Gegebenenfalls erfolgt
ein entsprechender Hinweis an den Besteller.
4.
- Alle Zahlungen
müssen in EURO erfolgen. Zahlungen in US-$ bedürfen einer besonderen
Vereinbarung.
5.
- Evtl. anfallende
Zollgebühren werden bei Auslandssendungen zusätzlich berechnet.
VII. Gewährleistung
1.
- Unsere Angaben über unsere Produkte erfolgen nach bestem Wissen, stellen
aber keine Garantie einer bestimmten Beschaffenheit/Eigenschaft dar. Formänderungen,
Abweichungen im Farbton, Ausrüstung und ähnliches seitens des Herstellers
bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen
oder Abweichungen unter Berücksichtigung unserer Interessen für den
Käufer zumutbar sind. Sofern wir oder der Hersteller zur Bezeichung des
Auftrages oder der bestellten Ware Nummern gebrauchen, können hieraus keine
Rechte im Hinblick auf die Konkretisierung der gekauften Ware hergeleitet werden.
2.
- Der Kunde muß
die erhaltene Ware unverzüglich überprüfen. Mängelrügen
müssen schriftlich innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware erhoben werden.
Versteckte Mängel hat der Käufer unverzüglich nach deren Entdeckung
uns gegenüber schriftlich anzuzeigen.
3.
- Bei erkennbaren
Schäden an der Verpackung ( Transportschäden ) hat der Besteller bei
Annahme der Ware von dem Transportunternehmen die Beschädigung bescheinigen
zu lassen.
4.
- Der Verkäufer
verpflichtet sich bei berechtigten Mängelrügen oder des Fehlens zugesicherter
Eigenschaften innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist zur kostenlosen
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Besteller ist berechtigt, bei Fehlschlagen
der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Weitergehende Ansprüche,
insbesondere auf Ausgleich von Folgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit
sie nicht Gegenstand einer Eigenschaftszusicherung waren oder auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen
beruhen.
5.
- Ort der Nachbesserung
ist der Sitz des Verkäufers, also Bergisch Gladbach. Der Besteller wird den mangelhaften
Gegenstand einschließlich allen Zubehörs in der Originalverpackung
kostenfrei anliefern. Auf Wunsch wird der Verkäufer diesen Gegenstand auf
Gefahr des Bestellers wieder zurücksenden.
6.
- Die Gewährleistungsfrist
beträgt 2 Jahre und beginnt mit dem Empfang der bestellten Gegenstände.
7.
- Bei Bestellungen
über das Internet gilt das Fernabsatzgesetz
(nur Endkunden). Ausdrücklich ausgeschlossen ist die Rücksendung oder
Rücknahme von Hygieneartikeln, es sei denn, es liegen Produktionsfehler
vor. Rücksendungen dürfen nur nach vorheriger Vereinbarung mit uns
erfolgen.
8.
-
Die Gewährleistungsverpflichtung
besteht jedoch nicht, wenn der aufgetretene Mangel in ursächlichem Zusammenhang
damit steht, daß der Besteller
a) die Installationsbestimmungen
nicht beachtet hat,
b) die Vorschriften der Betriebs- und Wartungsbestimmungen nicht befolgt hat,
c) Änderungen an den bestellten Gegenständen vorgenommen hat oder
d) Verbrauchsmaterialien verwendet hat, die nicht den Originalspezifikationen
entsprechen.
Die Gewährleistung
erstreckt sich ferner nicht auf Verschleißteile, Verbrauchsmaterial und
sowie solcher Schäden, die durch Kurzschluß, Netzspannungsschwankungen,
Induktionsstörungen o.ä. entstanden sind.
9. Bei Fehlen
zugesicherter Eigenschaften bleibt ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung
unberührt.
VIII. Patente
Sollte
ein Dritter dem Besteller gegenüber oder der Besteller selbst die Verletzung
gewerblicher Schutzrechte hinsichtlich der gelieferten Erzeugnisse geltend machen,
so ist der Besteller verpflichtet, uns sofort zu verständigen. Es steht
uns frei, gegebenenfalls mit Unterstützung des Bestellers, aber auf eigene
Kosten, alle Verhandlungen über die Beilegung oder einen daraus entstehenden
Prozeß zu führen. Eine Haftung für Schäden aus Patentverletzungen
übernehmen wir nicht.
IX. Haftung
1.
- Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden
bei Vertragsschluß oder aus unerlaubter Handlung gegen den Verkäufer
und seine Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.
2.
- Dies gilt nicht
im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ( sog. Kardinalpflichten
) sowie für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen,
die den Besteller gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.
3.
- Die Haftung
wegen der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist jedoch
auf den nach dem regelmäßigen Lauf der Dinge vorhersehbaren unmittelbaren
Schaden begrenzt. Darüber hinausgehende oder mittelbare Schäden wie
z.B. entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparung oder Folgeschäden ( wie
z.B. Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Besteller) sind hiervon
aber nicht erfaßt.
4.
- Die Rechte
des Bestellers auf Gewährleistung nach Abschnitt VIII. bleiben hiervon
unberührt.
5.
- Die Ansprüche
des Bestellers wegen Verzugs des Verkäufers oder der von diesem zu vertretenden
Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung sind in Abschnitt V. abschließend
geregelt.
X. Eigentumsvorbehalt
1.
- Sofern es sich bei dem Besteller nicht um einen Kaufmann, bei dem der Vertrag
zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
handelt, geht das Eigentum an den gelieferten Gegenständen erst mit der
vollständigen Bezahlung aller im Zeitpunkt der Lieferung entstandenen Forderungen
auf den Besteller über.
2.
- Handelt es
sich dagegen bei dem Besteller um einen Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb
seines Handelsgewerbes gehört, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so behält
sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis
zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller
nach Maßgabe der folgenden Bestimmuungen vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt
sich in diesem Falle auch auf den anerkannten Saldo, soweit der Verkäufer
die Forderungen gegenüber dem Besteller in laufender Rechnung bucht.
a) Der Besteller
ist berechtigt, die im Eigentum des Verkäufers stehenden Gegenstände
( Vorbehaltsware ) im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er
tritt dem Verkäufer aber bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
Rechnungsendbetrages ( einschließlich MWSt. ) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung
gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon,
ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden sind.
Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach deren Abtretung
berechtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen,
bleibt hiervon aber unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich aber,
die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen
ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. In diesem
Fall kann der Verkäufer verlangen, daá der Besteller die abgetretene
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen
Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern
bzw. Dritten die Abtretung mitteilt.
b) Die Verarbeitung
oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Besteller wird stets für den
Verkäufer als Hersteller ( § 950 BGB ) vorgenommen.
c) Werden die
im Eigentum des Verkäufers stehenden Gegenstände mit anderen, nicht
dem Verkäufer gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt
der Verkäufer Miteigentum an den neuen Sache im Verhältnis des Verkehrswertes
der gelieferten Gegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen
zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache
gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
d) Der Verkäufer
verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des
Bestellers freizugeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderungen, soweit diese
noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
3.
- In der Zurücknahme
der gelieferten Gegenstände durch den Verkäufer liegt, sofern nicht
die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden, kein Rücktritt
vom Vertrag, es sei denn, der Verkäufer hätte dies ausdrücklich
schriftlich erklärt. In der Pfändung der gelieferten Gegenstände
liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen
Eingriffen Dritter hat der Besteller den Verkäufer unverzüglich schriftlich
zu benachrichtigen, damit dieser Klage gemäß § 771 ZPO erheben
kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen
und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten,
haftet der Besteller für den dem Verkäufer entstandenen Schaden.
XI. Ausfuhrbestimmungen
Die gelieferten Gegenstände unterliegen neben den Ausfuhrbestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes
auch US- Ausfuhrbestimmungen. Auskünfte und Genehmigungen erteilt nach
deutschem Recht das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Frankfurter Str.
29, 6236 Eschborn, nach US- Recht das US- Department of Commerce, Office of
Export Administration, Washington D.C. 20044. Beabsichtigt der Besteller den
Weiterverkauf und Export der gelieferten Gegenstände, so ist er verpflichtet,
die hierzu erforderlichen Genehmigungen einzuholen.
XII. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
1.
- Der Besteller kann gegenüber einem Anspruch des Verkäufers nur mit
einer anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen.
2.
- Die Geltendmachung
eines Zurückbehaltungsrechtes, das auf einem anderen Vertragsverhältnis
mit dem Verkäufer beruht, ist ausgeschlossen. Ist der Besteller Kaufmann,
bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen
so ist das Zurück- behaltungsrecht generell ausgeschlossen.
XIII. Datenspeicherung
Die Daten des Bestellers werden, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des
Bundesdatenschutzgesetzes ( § 33 BDSG ) zulässig, EDV-mäßig
gespeichert und verarbeitet. Siehe auch dazu unseren Hinweis zum Datenschutz.
XIV. Sonstige Bestimmungen
1.
- Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen
bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
2.
- Sollte eine
oder mehrere der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein oder unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden in diesem Falle
eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende, rechtswirksame
Ersatzregelung treffen.
3.
- Unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind nur in deutscher Sprache erstellt. Wir setzen
bei Auslandsbestellungen voraus, daß diese gelesen werden können
und auch verstanden werden. Alle Folgen, die aus falscher oder unrichtiger Auslegung
entstehenden, lehnen wir ab.
XV. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
1.
- Das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Vertragspartnern unterliegt dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des Übereinkommens
der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über
den Internationalen Warenkauf (UN-Abkommen zum Internationalen Warenkauf).
2.
- Erfüllungsort
ist der Sitz des Verkäufers, also Bergisch Gladbach.
3.
- Für sämtliche
gegenwärtigen und zukünftigen Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem
Vertrag ist Bergisch Gladbach ausschließlicher Gerichtsstand, falls der Besteller
Vollkaufmann, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Geltungsbereich der
Zivilprozeßordnung hat oder nach Abschluß des Vertrages seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozeßordnung
verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen
Regelung.
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